RS Vwgh 1989/12/15 88/18/0367

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Veröffentlicht am 15.12.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Eine Tatortumschreibung "Lassallestraße gegenüber Venediger Au" (hier bei einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO) ist deshalb ungenügend, weil unter Venediger Au sowohl ein ca. 200 m langer Park entlang der Lassallestraße als auch eine in diese ca. rechtwinkelig einmündende Straße verstanden werden kann.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988180367.X01

Im RIS seit

29.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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