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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Eine Tatortumschreibung "Lassallestraße gegenüber Venediger Au" (hier bei einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO) ist deshalb ungenügend, weil unter Venediger Au sowohl ein ca. 200 m langer Park entlang der Lassallestraße als auch eine in diese ca. rechtwinkelig einmündende Straße verstanden werden kann.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatortEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988180367.X01Im RIS seit
29.08.2006