RS Vwgh 1989/12/15 88/18/0367

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Veröffentlicht am 15.12.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §50 Abs1;
VStG §50;

Rechtssatz

Kann ein Straftäter vom meldungslegenden Straßenaufsichtsorgan nicht angehalten werden, fehlen die Voraussetzungen für ein Vorgehen nach § 50 VStG. Es erübrigen sich daher Erwägungen, welche Strafe zu verhängen gewesen wäre, wenn mit einer Organstrafverfügung vorgegangen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988180367.X05

Im RIS seit

29.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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