RS Vwgh 1989/12/15 89/18/0126

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Veröffentlicht am 15.12.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Dem VwGH ist es nicht notorisch, dass der Genuss von 12 Zentiliter Cognac unmöglich nur einen Blutalkoholgehalt von 0,6 %o ergeben könne.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180126.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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