Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §86;Rechtssatz
Eine Bindung der Leistungsfeststellungsbehörde an die im Vorgesetztenbericht angenommene Bewertung des Arbeitserfolges des beurteilten Beamten besteht nicht. Es ist ausschließlich Aufgabe der über den Leistungsfeststellungsantrag entscheidenden Behörden im Rahmen der von ihnen vorzunehmenden rechtlichen Beurteilung den (von ihnen) festgestellten Sachverhalt in Beziehung zu den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zu setzen (Hinweis auf E 11.5.1983, 82/09/0161).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987090009.X02Im RIS seit
06.04.2006