Norm
KVG 1934 §2 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/15/0105 Besprechung in:ÖStZB 1991, 102;Rechtssatz
Ein steuerpflichtiger Ersterwerb eines Kommanditanteiles liegt vor, wenn eine Person, die bisher neben einer GmbH persönlich haftende Gesellschafterin der KG war, in die Stellung eines Kommanditisten wechselt, uzw unabhänig davon, ob dieser Wechsel anläßlich des erstmaligen Eintrittes einer Kapitalgesellschaft als Komplementär oder aber erst in der Folge vorgenommen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150104.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009