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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ein "offensichtliches Bestreben, das Verhalten des Besch zu verharmlosen" beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit des Zeugen entscheidend; es bedarf jedoch näherer Begründung, weshalb ein solches Bestreben "offensichtlich" ist.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100172.X01Im RIS seit
20.06.2007