RS Vwgh 1989/12/18 89/10/0172

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Veröffentlicht am 18.12.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Ein "offensichtliches Bestreben, das Verhalten des Besch zu verharmlosen" beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit des Zeugen entscheidend; es bedarf jedoch näherer Begründung, weshalb ein solches Bestreben "offensichtlich" ist.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989100172.X01

Im RIS seit

20.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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