RS Vwgh 1989/12/18 88/15/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1989
beobachten
merken

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z1;
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/15/0105 Besprechung in:ÖStZB 1991, 102;

Rechtssatz

Wechselt eine GmbH, die bisher neben einer anderen GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer KG war, in die Stellung eines Kommanditisten dieser KG, so liegt ein steuerpflichtiger Ersterwerb ihres Kommanditanteiles vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150104.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten