RS Vwgh 1989/12/18 88/12/0208

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Veröffentlicht am 18.12.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19 Abs1 idF 1972/214;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/12/0183 E 23. Juni 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Das Gesetz bringt durch die Worte "besondere Gefahren" zum Ausdruck, dass es sich jeweils nicht bloß um Gefahren für Gesundheit und Leben handeln darf, die mit dem Dienst des Beamten ganz allgemein verbunden sind und daher alle Beamten treffen; es muss die betreffende Gefährdung vielmehr eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellen (Hinweis E 23.10.1975, 1365/75, 31.3.1977, 2150/74 und 7.3.1979, 2880/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120208.X01

Im RIS seit

28.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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