RS Vwgh 1989/12/18 88/12/0181

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Veröffentlicht am 18.12.1989
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Index

L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §175 impl;
BKUVG §90 impl;
GdUFG OÖ 1969 §1 Abs2;
GdUFG OÖ 1969 §2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung des Zusammenhanges zwischen der Funktion des Bf als Gemeinderatsmitglied und seinem im Rahmen der Sportveranstaltung der Stadtgemeinde erfolgten Unfall ist entscheidend, ob der Bf als Repräsentant der Stadtgemeinde für die Fragen der Abhaltung und Durchführung der Stadtmeisterschaft in der konkreten Situation zuständig war. Hingegen ist nicht entscheidend, ob an der Sportveranstaltung nur Bedienstete der Gemeinde teilgenommen haben, ob es sich um einen Ausgleichssport oder einen Wettkampf gehandelt hat, oder ob das Gemeinderatsmitglied durch die Teilnahme an der Veranstaltung eine Ertüchtigung erfahren hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120181.X02

Im RIS seit

27.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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