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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 365;Rechtssatz
Bei der Zurechnung eines Wirtschaftsgutes gemäß § 24 Abs 1 lit d BAO kommt es nicht darauf an, welcher Rechtsanspruch auf das Wirtschaftsgut erhoben wird, sondern ob jemand die Herrschaft über das Wirtschaftsgut gleich einem Eigentümer tatsächlich ausübt. Das hat aber zur Voraussetzung, daß der Betreffende dazu überhaupt in der Lage ist. Daß jemand um die Herausgabe eines Wirtschaftsgutes prozessieren muß, spricht im allgemeinen dagegen, daß er wirtschaftlicher Eigentümer dieses Wirtschaftsgutes ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150114.X03Im RIS seit
14.01.2002