Norm
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/15/0105 Besprechung in:ÖStZB 1991, 102;Rechtssatz
Ein Erwerb von Gesellschaftsrechten durch den ersten Erwerber liegt in all jenen Fällen vor, in denen neue, dh bisher nicht existente Gesellschaftsrechte erworben werden. Diese Voraussetzungen liegen auch dann vor, wenn ein Gesellschafter seine Rechtsstellung von der eines Komplementärs in die eines Kommanditisten umwandelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150104.X06Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009