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L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
LPolG Tir 1976 §11 Abs2 idF vor 1987/069;Rechtssatz
Es ist zwar nicht erforderlich, im Spruch den "größeren Personenkreis" ziffernmäßig zu umschreiben, allerdings ist es geboten, entsprechende "Anhaltspunkte" aufzunehmen (etwa: "vor mehreren Gästen" laut Vorjudikatur ausreichend). Die Wendung "auf offener Straße" ist (hier: auch unter Bedachtnahme auf die übrige Tatanlastung) unzureichend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100197.X01Im RIS seit
20.06.2007