RS Vwgh 1989/12/18 89/10/0197

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Veröffentlicht am 18.12.1989
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Index

L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Tirol
L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Vorarlberg
L40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol
L40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

LPolG Tir 1976 §11 Abs2 idF vor 1987/069;
SittenpolG Vlbg 1976 §1 Abs3;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Es ist zwar nicht erforderlich, im Spruch den "größeren Personenkreis" ziffernmäßig zu umschreiben, allerdings ist es geboten, entsprechende "Anhaltspunkte" aufzunehmen (etwa: "vor mehreren Gästen" laut Vorjudikatur ausreichend). Die Wendung "auf offener Straße" ist (hier: auch unter Bedachtnahme auf die übrige Tatanlastung) unzureichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989100197.X01

Im RIS seit

20.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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