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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §2 Abs2;Rechtssatz
Ist der Versicherte eine Person, der gem § 43 UOG von der bel Beh ein remunerierter Lehrauftrag erteilt wurde und die demgemäss Anspruch auf Remuneration nach den Bestimmungen des BG über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen BGBl 1974/463 hat, so ist zur Entscheidung auch der Streitigkeiten aus der Handhabung des durch § 60 ASVG eingeräumten Abzugsrechtes zwischen Dienstgeber und Versichertem das zum Abspruch über Angelegenheiten aus dem durch diesen Lehrauftrag begründeten entgeltlichen Rechtsverhältnis berufene BMWF zuständig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120066.X03Im RIS seit
26.02.2007Zuletzt aktualisiert am
15.10.2009