RS Vwgh 1989/12/19 89/11/0192

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §108 Abs3 idF 1988/375;
KFG 1967 §109 Abs1 liti idF 1988/375;

Rechtssatz

Die "Ausdehnung" einer Fahrschulbewilligung auf weitere Kfz-Gruppen ist ein Sonderfall der Erteilung einer solchen Bewilligung; es müssen daher sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung gegeben sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110192.X02

Im RIS seit

16.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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