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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §108 Abs3 idF 1988/375;Rechtssatz
Die "Ausdehnung" einer Fahrschulbewilligung auf weitere Kfz-Gruppen ist ein Sonderfall der Erteilung einer solchen Bewilligung; es müssen daher sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung gegeben sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110192.X02Im RIS seit
16.07.2007