RS Vwgh 1989/12/19 89/08/0175

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Der ausdrücklich in "Ergänzung der VfGH-Beschwerde" vor dem VwGH erstattete Mängelbehebungsschriftsatz bildet mit der Urbeschwerde eine Einheit.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter RechteMängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080175.X01

Im RIS seit

01.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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