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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Die Rechtspersönlichkeit der Universität findet im § 2 UOG ihre Grenzen und erstreckt sich nicht auf Rechte und Pflichten aus einem Dienstverhältnis. Die Universität ist nicht Dienstgeberin der Lehrbeauftragten.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Lehrtätigkeit VortragstätigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080258.X02Im RIS seit
05.06.2007