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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Der Umstand, dass im Berufungsvorbringen die Aufgabenstellung der Berufungsbehörde im Rahmen des baubehördlichen Auftragsverfahrens falsch beurteilt wurde kann nicht bedeuten, dass kein begründeter Berufungsantrag im Sinne des § 63 Abs 3 AVG vorliegt.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050174.X02Im RIS seit
16.04.2007Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009