RS Vwgh 1989/12/19 87/08/0259

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Index

Gesundheitswesen - ApG
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §29 Abs4
ApG 1907 §29 Abs5
ApG 1907 §48 Abs2
ApG 1907 §51 Abs3
AVG §8

Rechtssatz

Derjenige, dessen Rechtsbefugnis zurückgenommen werden soll, hat ein Recht darauf, dass der Eintritt der Bedingungen, die zum Rechtsverlust führen - und dazu zählt im Beschwerdefall auch die Rechtmäßigkeit des präjudiziellen, eine andere Person begünstigenden Verwaltungsaktes -, in einem gesetzmäßigen Verfahren unter seiner Mitwirkung festgestellt wird. Diese Mitwirkung kann im vorliegenden stufenförmig gestalteten Verfahren nur in der Vorstufe, also im Apothekenkonzessionsverfahren, und nicht im Rücknahmeverfahren betreffend die Hausapothekenbewilligung erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987080259.X04

Im RIS seit

21.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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