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L82000 BauordnungNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Lässt eine Berufung erkennen, was die Berufungswerber anstreben und womit sie ihr Begehren begründen, so liegt ein begründeter Berufungsantrag im Sinne des § 63 Abs 3 AVG vor. Auf die Stichhältigkeit der Begründung kommt es nicht an (Hinweis E 14.4.1988, 87/06/0026).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050174.X01Im RIS seit
16.04.2007Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009