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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §68 Abs2;Rechtssatz
Wenn ein Pachtzins in Höhe von S 4.500,-- im wesentlichen zur Verzinsung und Tilgung der zum Erwerb dieses Grundstückes aufgenommene Darlehen verwendet werden muss, kann ein derartiges Einkommen nicht bei der Bemessung die Strafhöhe in Anschlag gebracht werden.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050138.X03Im RIS seit
19.12.1989Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009