RS Vwgh 1989/12/19 89/07/0116

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht

Norm

AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z1;
AVG §38;

Rechtssatz

Die Frage des Bestandes der Agrargemeinschaft ist in den Fällen strittiger Vorgänge innerhalb der Agrargemeinschaft als Vorfrage in der Begründung der behördlichen Entscheidungen zu beurteilen. Nur dann, wenn die Frage des Vorhandensein einer Agrargemeinschaft förmlich im Spruch des jeweils angefochtenen Bescheides und daher mit Rechtskraftwirkung beantwortet wird, kommt eine Zuständigkeit des Obersten Agrarsenates im Sinne des § 7 Abs 2 Z 1 AgrBehG in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989070116.X01

Im RIS seit

16.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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