Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z1;Rechtssatz
Die Frage des Bestandes der Agrargemeinschaft ist in den Fällen strittiger Vorgänge innerhalb der Agrargemeinschaft als Vorfrage in der Begründung der behördlichen Entscheidungen zu beurteilen. Nur dann, wenn die Frage des Vorhandensein einer Agrargemeinschaft förmlich im Spruch des jeweils angefochtenen Bescheides und daher mit Rechtskraftwirkung beantwortet wird, kommt eine Zuständigkeit des Obersten Agrarsenates im Sinne des § 7 Abs 2 Z 1 AgrBehG in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989070116.X01Im RIS seit
16.04.2007Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015