RS Vwgh 1989/12/19 87/08/0259

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Index

Gesundheitswesen - ApG
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §29 Abs4
ApG 1907 §29 Abs5
ApG 1907 §48 Abs2
ApG 1907 §51 Abs3
AVG §37
AVG §56
AVG §8

Rechtssatz

Ist für einen Rechtsverlust - jedenfalls sofern er wie bei der Zurücknahme der Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke in einem beh Entziehungsakt verfügt wird und ein besonderes Maß der Betroffenheit des Berechtigten aufweist - eine der Voraussetzungen ein in einem anderen Verfahren ergangener Verwaltungsakt, dann "streitet im demokratischen Rechtsakt eine Vermutung" dafür wie dies der VwGH für das Verhältnis von beh Pflicht und einem zur Rechtsverfolgung legitimierenden Interesse im E vom 14.10.1976, 0722/76, VwSlg 9151 A/1976 ausgedrückt hat, dass der Verpflichtung der Beh zu gesetzmäßigem Handeln in diesem vorgelagerten Verfahren ein entsprechendes subjektives Recht des Betroffenen korrespondiert, im Ermittlungsverfahren mitzuwirken, den Bescheid zugestellt zu erhalten und letztlich seine Kontrolle vor den Gerichtshöfen des öff Rechtes herbeizuführen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987080259.X05

Im RIS seit

21.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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