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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs3 ;Rechtssatz
Damit, dass die Behörde an die Verwaltungsstrafbehörde, bei der ein eine Vorfrage betreffendes Verwaltungsstrafverfahren anhängig ist, ein Schreiben mit dem Ersuchen um Mitteilung "des Sachausganges" gerichtet hat, hat sie im Sinne des § 57 Abs 3 AVG das Ermittlungsverfahren eingeleitet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110288.X01Im RIS seit
16.07.2007Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017