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L65006 Jagd Wild SteiermarkNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Für den Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung und Einräumung von Vorpachtrechten im Sinne des § 12 Abs 6 stmk JagdG ist die Erstattung eines durch entsprechende Erkenntnismittel untermauerten Vorbringens, aus dem hervorgeht, dass sich auf Grund eines ungünstigen Grenzverlaufes eine den jagdlichen Interessen entgegenstehende erhebliche Beeinträchtigung des Jagdbetriebes ergibt und eine Vereinbarung gemäß § 12 Abs 3 stmk JagdG nicht zu Stande gekommen ist, notwendig. Das Fehlen eines solchen Vorbringens stellt kein bloßes Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG, sondern einen nicht verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangel dar.
Schlagworte
Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle MängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030241.X01Im RIS seit
29.01.2007