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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AllgGAG 1930 §8 Abs1;Rechtssatz
Die Bezeichnung "Baufläche" im Grundbuch bedeutet noch nicht, dass eine so benannte Fläche auch Bauland iSd ROG ist. Wird um die Erteilung einer Widmungsbewilligung für ein Wohnhaus auf Grundstücken angesucht, die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde als Freiland ausgewiesen sind, so ist ein solches Ansuchen aus Gründen der Raumordnung gem § 32 Abs 1 Stmk ROG, wonach Verordnungen und Bescheide der Gemeinde auf Grund von Landesgesetzen einen Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan nicht widersprechen dürfen, iVm § 25 Abs 3 Stmk ROG, wonach im Freiland nur solche Gebäude errichtet werden dürfen, die als Objekte eines Betriebes für eine bestimmungsgemäße Nutzung gem § 25 Abs 2 Stmk ROG nachweislich erforderlich sowie in ihrer standörtlichen Zuordnung und Gestaltung betriebstypisch sind, abzulehnen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987060068.X01Im RIS seit
14.03.2006Zuletzt aktualisiert am
30.01.2017