RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1989
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §183 Abs3;
BAO §183 Abs4;
BAO §85 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 220;

Rechtssatz

Parteiengehör kann durch Verweisung auf Ermittlungsergebnisse eines anderen Verfahrens, die dem Vertreter des Steuerpflichtigen bereits bekannt sind, gewährt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140151.X03

Im RIS seit

21.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten