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Abgabenverfahren - Landes- und GemeindeabgabenNorm
F-VG 1948 §7 Abs5Beachte
Besprechung in:AnwBl 1990/6, S 339;Rechtssatz
Die Wasseranschlussgebühr laut Verordnung der Gemeinde Bürserberg ist als Benützungsgebühr einzustufen, welche ihre gesetzliche Deckung (bereits) im § 7 Abs 5 F-VG findet und daher keiner Stütze im Gesetz über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vlbg bedarf.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Appartementhaus Appartmenthaus Ferienhaus ZweitwohnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170021.X08Im RIS seit
30.08.2019Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019