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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §276;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 306;Rechtssatz
In der Nichterlassung einer Berufungsvorentscheidung kann keine Rechtswidrigkeit erblickt werden, weil das Gesetz das Finanzamt nicht dazu zwingt, eine solche zu erlassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140176.X04Im RIS seit
21.12.1989