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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20a idF 1977/645;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990/351;Rechtssatz
Ein Renault 4L ist kein LKW (Hinweis E 22.1.1985, 84/14/0194). Es ist nicht relevant, ob er zu einem "Fiskal-LKW" umgebaut wurde. Weder der Verwendungszweck zu dem er von der Partei bestimmt wurde, noch der, zu dem er von ihr benötigt wurde, noch der im Interesse besserer Lastenbeförderung zunächst unterlassene Einbau der hinteren Sitzbank, noch grelle Lackierung mit Werbeaufschrift machen ihn zum LKW.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140106.X03Im RIS seit
21.12.1989