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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1990/10, S 562; ÖStZB 1990, 274;Rechtssatz
Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Betriebsstätte bilden idR Betriebsausgaben. Dies gilt auch dann, wenn am Betriebsort im Anschluß an die betriebliche Tätigkeit private Interessen verfolgt werden. Derartige Fahrtkosten stellen ungeachtet der Aufenthaltsdauer am Betriebsort Betriebsausgaben dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140118.X02Im RIS seit
21.12.1989