RS Vwgh 1989/12/21 86/14/0118

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Veröffentlicht am 21.12.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1990/10, S 562; ÖStZB 1990, 274;

Rechtssatz

Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Betriebsstätte bilden idR Betriebsausgaben. Dies gilt auch dann, wenn am Betriebsort im Anschluß an die betriebliche Tätigkeit private Interessen verfolgt werden. Derartige Fahrtkosten stellen ungeachtet der Aufenthaltsdauer am Betriebsort Betriebsausgaben dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140118.X02

Im RIS seit

21.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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