Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 276;Rechtssatz
Eine unterrichtende Tätigkeit ist nicht anzunehmen, wenn Vorträge als "Spezialseminar" allein der Information eines interessierten Hörerkreises und nicht etwa einer Berufsausbildung oder Prüfungsvorbereitung dienen. Die Vortragstätigkeit ist dann unmittelbare Verwertung literarischer Urheberrechte, die als solche - mit dem vereinbarten Fixum - honoriert wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140029.X02Im RIS seit
21.12.1989