RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0029

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Veröffentlicht am 21.12.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §38 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 276;

Rechtssatz

Eine unterrichtende Tätigkeit ist nicht anzunehmen, wenn Vorträge als "Spezialseminar" allein der Information eines interessierten Hörerkreises und nicht etwa einer Berufsausbildung oder Prüfungsvorbereitung dienen. Die Vortragstätigkeit ist dann unmittelbare Verwertung literarischer Urheberrechte, die als solche - mit dem vereinbarten Fixum - honoriert wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140029.X02

Im RIS seit

21.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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