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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §116;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 186;Rechtssatz
Die rechtskräftige Entscheidung des Gerichtes (der Gd) über die Erhöhung des Hauptmietzinses ist gem § 107 EStG 1988 für die Abgabenbehörde bindend. Diese ist nicht berechtigt, das Vorliegen einer Mietzinserhöhung als Vorfrage gem § 116 BAO zu beurteilen (Ausführungen zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieser Regelung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140203.X01Im RIS seit
21.12.1989Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016