RS Vwgh 1989/12/21 87/17/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1989
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Index

Abgabenverfahren - Landes- und Gemeindeabgaben
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1990/6, S 339;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0126 E 27. Juni 1983 VwSlg 11101 A/1983 RS 4

Stammrechtssatz

Dem Parteiengehör unterliegt nicht nur eine von der Behörde getroffene Auswahl jener Ereignisse des Beweisverfahrens, welche die Behörde zur Untermauerung der von ihr getroffenen Tatsachenfeststellungen für erforderlich hält, sondern der gesamte Inhalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170021.X02

Im RIS seit

30.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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