Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 220;Rechtssatz
Anbringen und Beweisanträge, die von einer Partei in einem sie betreffenden Verfahren gestellt wurden, können einer anderen Partei in deren Verfahren nicht als ihr Anbringen zugerechnet werden, wenn sie nicht wenigstens durch Verweisung auf das Vorbringen der ersteren dieses zu ihrem eigenen Anbringen gemacht hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140151.X04Im RIS seit
21.12.1989