RS Vwgh 1989/12/21 86/14/0118

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Veröffentlicht am 21.12.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1990/10, S 562; ÖStZB 1990, 274;

Rechtssatz

Betrieblich veranlaßte Einkaufsfahrten sind nicht schon deswegen als Kosten der privaten Lebensführung anzusehen, weil hiebei (iSd Berufungsausführungen) auch für private Zwecke Waren erworben wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140118.X03

Im RIS seit

21.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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