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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §13 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 85/04/0007 B 24. April 1985 RS 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Dem angefochtenen Bescheid liegt die jedenfalls nicht von vornherein als unzutreffend zu erkennende Annahme der Behörde zugrunde, dass nach der Eigenart der begangenen strafbaren Handlungen (hier: schwerer Einbruchsdiebstahl) und nach der Persönlichkeit des Beschwerdeführers die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des von ihm angemeldeten Gewerbes zu befürchten sei. Der VwGH hat daher in dem vorliegenden Provisorialverfahren vom Zutreffen des gem § 30 Abs 2 VwGG rechtserheblichen Tatbestandsmerkmales zwingender öffentlicher Interessen auszugehen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1989040073.A01Im RIS seit
30.01.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010