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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AuskunftspflichtGG 1987;Rechtssatz
Für ein Feststellungsurteil des VwGH, in welchem ausgesprochen werden sollte, daß die Auskunftsverweigerung durch die Beh rechtswidrig erfolgte, bietet das Gesetz keine Grundlage.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120239.X03Im RIS seit
15.01.1990