RS Vwgh 1990/1/15 89/12/0239

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Veröffentlicht am 15.01.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Auskunftspflicht

Norm

AuskunftspflichtGG 1987;
B-VG Art132;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Für ein Feststellungsurteil des VwGH, in welchem ausgesprochen werden sollte, daß die Auskunftsverweigerung durch die Beh rechtswidrig erfolgte, bietet das Gesetz keine Grundlage.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120239.X03

Im RIS seit

15.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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