RS Vwgh 1990/1/15 90/12/0001

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Veröffentlicht am 15.01.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131a;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Beschwerdeberechtigung nach Art 131a B-VG ist an die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt

und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person geknüpft, die nur vorliegt, wenn es keines dazwischengeschalteten weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlich gewollten Zustand herzustellen (Hinweis B 24.11.1977, 2750/76, VwSlg 9439 A/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990120001.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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