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20/08 UrheberrechtNorm
UrhG §1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 321;Rechtssatz
Mangelt der Tätigkeit von Gebrauchsgraphikern sowohl die eigentümliche geistige Schöpfung als auch künstlerisches Niveau, so kommt ihren Werken kein Urheberrechtsschutz nach dem UrhG zu, weshalb der ermäßigte Steuersatz des § 10 Abs 2 Z 17 UStG keine Anwendung finden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150082.X01Im RIS seit
15.01.1990