RS Vwgh 1990/1/15 88/15/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1990
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/06 Verkehrsteuern
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs5;
StVBG §3 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 85;

Rechtssatz

Allfällige Verstöße gegen die in den vom LH nach § 101 Abs 5 KFG erteilten Ausnahmebewilligungen enthaltenen Auflagen, bei Durchführung der bewilligten Fahrten am Fahrzeug neben der vorderen und der hinteren Kennzeichentafel eine "H-Tafel" anzubringen, ändern nichts an der Rechtswirksamkeit der in diesen Bewilligungen enthaltenen Erweiterung der festgesetzten Nutzlasten.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150110.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten