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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KFG 1967 §101 Abs5;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 85;Rechtssatz
Allfällige Verstöße gegen die in den vom LH nach § 101 Abs 5 KFG erteilten Ausnahmebewilligungen enthaltenen Auflagen, bei Durchführung der bewilligten Fahrten am Fahrzeug neben der vorderen und der hinteren Kennzeichentafel eine "H-Tafel" anzubringen, ändern nichts an der Rechtswirksamkeit der in diesen Bewilligungen enthaltenen Erweiterung der festgesetzten Nutzlasten.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150110.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009