RS Vwgh 1990/1/15 88/15/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
BAO §238 Abs1;
BAO §238 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 85;

Rechtssatz

Ein Akt, der der Abgabenbemessung zuzurechnen ist und den erforderlichen Publizitätseffekt hat, unterbricht auch die Einhebungsverjährung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150110.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten