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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 85;Rechtssatz
Ein Akt, der der Abgabenbemessung zuzurechnen ist und den erforderlichen Publizitätseffekt hat, unterbricht auch die Einhebungsverjährung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150110.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009