RS Vwgh 1990/1/15 88/15/0110

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Veröffentlicht am 15.01.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs5;
KFG 1967 §2 Z37;
StVBG §3 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 85;

Rechtssatz

Als höchste zulässige Nutzlast ist das höchste Gewicht anzusehen, das die Ladung eines bestimmten Fahrzeuges erreichen darf, wobei es keinen Unterschied macht, ob die jeweils höchste zulässige Nutzlast von der Zulassungsbehörde oder vom zuständigen LH gem § 101 Abs 5 KFG für zulässig erklärt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150110.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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