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32/06 VerkehrsteuernNorm
KFG 1967 §101 Abs5;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 85;Rechtssatz
Als höchste zulässige Nutzlast ist das höchste Gewicht anzusehen, das die Ladung eines bestimmten Fahrzeuges erreichen darf, wobei es keinen Unterschied macht, ob die jeweils höchste zulässige Nutzlast von der Zulassungsbehörde oder vom zuständigen LH gem § 101 Abs 5 KFG für zulässig erklärt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150110.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009