RS Vwgh 1990/1/15 88/12/0069

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Veröffentlicht am 15.01.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art7 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus einem allfälligen Fehlverhalten der Beh anderen Beamten gegenüber kann ein Beamter keinen Anspruch auf ein gleiches Fehlverhalten für sich geltend machen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988120069.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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