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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §500 idF 1987/609;Rechtssatz
Zeiten einer nachweisbaren Arbeitslosigkeit im Ausland iSd zweiten Satzes des § 502 Abs 1 ASVG, die als aus den Gründen des § 500 ASVG veranlaßte Zeiten der Arbeitslosigkeit iSd ersten Satzes gelten, liegen nur dann vor, wenn sie mit einer einen Begünstigungstatbestand bildenden (also aus den Gründen des § 500 ASVG veranlaßten) Auswanderung im unmittelbaren Zusammenhang stehen (Hinweis E 5.11.1958, 255/56).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080075.X02Im RIS seit
16.01.1990