RS Vwgh 1990/1/16 89/08/0075

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.1990
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500 idF 1987/609;
ASVG §502 Abs1 idF 1987/609;

Rechtssatz

Zeiten einer nachweisbaren Arbeitslosigkeit im Ausland iSd zweiten Satzes des § 502 Abs 1 ASVG, die als aus den Gründen des § 500 ASVG veranlaßte Zeiten der Arbeitslosigkeit iSd ersten Satzes gelten, liegen nur dann vor, wenn sie mit einer einen Begünstigungstatbestand bildenden (also aus den Gründen des § 500 ASVG veranlaßten) Auswanderung im unmittelbaren Zusammenhang stehen (Hinweis E 5.11.1958, 255/56).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080075.X02

Im RIS seit

16.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten