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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §62;Rechtssatz
Erschöpft sich der angefochtene Bescheid in einer teilweisen Behebung des erstinstanzlichen Bescheides in einem nach § 59 Abs 1 zweiter Satz AVG trennbaren Teil, ist eine Rechtsverletzungsmöglichkeit des Bf, dessen Begehren in diesem trennbaren Teil vollinhaltlich stattgegeben wurde, zu verneinen (Hinweis E 23.6.1978, 1667/77, VwSlg 9601 A/1978).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080311.X01Im RIS seit
18.10.2001