RS Vwgh 1990/1/16 89/08/0163

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Veröffentlicht am 16.01.1990
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §502 Abs6 idF 1986/111;
ASVG §502 Abs6 idF 1987/609;

Rechtssatz

Mit dieser Regelung ist bezweckt, Personen, die auf Grund ihres Lebensalters (also zufolge persönlicher Umstände) nicht in der Lage gewesen sind, vor der Zeit ihrer Verfolgung Versicherungszeiten zu erwerben, zu begünstigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080163.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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