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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §502 Abs6 idF 1986/111;Rechtssatz
Wurde eine Begünstigung für bestimmte Zeiten wegen Arbeitslosigkeit im Inland und Ausland nach § 502 Abs 6 ASVG idF 1986/111 rechtskräftig abgewiesen, so steht einer solchen Begünstigung trotz Änderung des § 502 Abs 6 ASVG durch die 44. ASVG-Nov 1987/609 das Verfahrenshindernis der "entschiedenen Sache" entgegen. Eine Begünstigung für Zeiten der Auswanderung nach § 502 Abs 6 ASVG idF 1987/609 ist auch dann zulässig, wenn sie sich teilweise mit Zeiten der Arbeitslosigkeit im Ausland nach der Auswanderung decken.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete SozialversicherungZurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080163.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.06.2009