RS Vwgh 1990/1/16 88/08/0099

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Veröffentlicht am 16.01.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1166/65 E 3. Oktober 1967 RS 2

Stammrechtssatz

An die in einem aufhebenden Erkenntnis festgelegte Rechtsansicht ist auch der VwGH bei Prüfung des Ersatzbescheides gebunden, wenn sich die Sach- und Rechtslage seit der Erlassung des seinerzeit aufgehobenen Bescheides nicht geändert hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080099.X02

Im RIS seit

16.01.1990

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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