Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §15;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/03/0234Rechtssatz
Dem Bf ist es nicht verwehrt, bei der mündlichen Verhandlung auf ein von ihm zum Bauvorhaben der mitbeteiligten Partei früher - wenn auch nicht der Beh gegenüber - erstattetes Vorbringen zu verweisen und dieses durch schriftliche Vorlage zum Gegenstand seiner Einwendungen vor der Beh zu machen.
Schlagworte
Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als BerufungenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des ParteiwillensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030233.X01Im RIS seit
28.12.2001Zuletzt aktualisiert am
29.06.2009