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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §6;Rechtssatz
Historische oder teleologische Auslegungsmethoden haben hinter die unter Berücksichtigung des systematischen Zusammenhanges auf Grund des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlautes gewonnenen Auslegungsmethoden zurückzutreten.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030194.X02Im RIS seit
11.07.2001