RS Vwgh 1990/1/17 89/03/0194

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1990
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
VwRallg;

Rechtssatz

Historische oder teleologische Auslegungsmethoden haben hinter die unter Berücksichtigung des systematischen Zusammenhanges auf Grund des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlautes gewonnenen Auslegungsmethoden zurückzutreten.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030194.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten